Leistungen
Als Energieberater unterstütze ich Sie gerne mit
folgenden Leistungen:
• Energieberatung (Initialberatung)
folgenden Leistungen:
• Energieberatung (Initialberatung)
•
Staatlich geförderte Vor-Ort-Energieberatung
für Wohngebäude und Modernisierungsplanung (BAFA Vor-Ort-Beratung).
Detaillierte Analyse des Gebäudes, individuelle Beratung, aufzeigen von Einsparpotentialen, energetisches Sanierungskonzept.
Der Bund fördert die Vor- Ort-Beratungen von anbieterunabhängigen
Energieberatern, sofern diese in der Expertenliste für die Förderprogramme
des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet sind.
Konkret vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
folgende Beratungs-Zuschüsse:
Energieberatern, sofern diese in der Expertenliste für die Förderprogramme
des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet sind.
Konkret vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
folgende Beratungs-Zuschüsse:
•
bis zu 800 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser
• bis zu 1.100 Euro ab 3 Wohneinheiten
• bis zu 500 Euro für eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungs-
berichts in einer Wohnungseigentümerversammlung/Beiratssitzung.
• bis zu 1.100 Euro ab 3 Wohneinheiten
• bis zu 500 Euro für eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungs-
berichts in einer Wohnungseigentümerversammlung/Beiratssitzung.
• den Zuschuß für die Vor-Ort-Beratung beantragen wir gerne für Sie.
•
Förderberatung bei Neubau oder Modernisierung
• Zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW-Programme) sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für die Sanierung
zu einem KfW-Effizienzhaus.
KfW-Programm Nr. 151, 152 oder Nr. 430, für den Neubau Nr. 153
(KfW-Programme) sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für die Sanierung
zu einem KfW-Effizienzhaus.
KfW-Programm Nr. 151, 152 oder Nr. 430, für den Neubau Nr. 153
• Förderung der Baubegleitung zu einem KfW-Effizienzhaus durch einen
Zuschuß in Höhe von 50 % der Honorarkosten, max. bis Euro 4.000.00.
Zuschuß in Höhe von 50 % der Honorarkosten, max. bis Euro 4.000.00.
KfW-Programm Nr. 431 (mehr..).
• Zuschüsse für den Einsatz erneuerbarer Energien über das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA: Marktanreizprogramm).
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA: Marktanreizprogramm).
• Bau- bzw. Ausführungsbegleitung
•
EnEV-Berechnungen
•
Energieausweise
(mehr….)
• Verbrauchsausweis für Wohngebäude
• Bedarfsorientierter Energieausweis für Wohngebäude
•
Bestätigung zu den Förderprogrammen der KfW
(Sanierung, Neubau)
(Sanierung, Neubau)